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BGH, 24.10.1967 - VI ZR 60/66 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zivilrechtliche Schadensersatzpflicht auf Grund eines Strafurteils wegen Beihilfe zur Sachhehlerei - Aufwand für die Belohnung eines V-Mannes als adäquate Schadensfolge im Schadensersatzrecht - Grundlage für das Auslösen einer Belohnungspflicht im Einzelfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1967, 1168
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.07.1962 - VI ZR 88/61
Haftung des Halters bei unbefugter Gebrauchüberlassung durch den Entleiher des …
Auszug aus BGH, 24.10.1967 - VI ZR 60/66
Ebenfalls ist die Anwendung des § 67 VVG mit zutrefferder Begründung bejaht worden (vgl. auch Urteil des erkennerden Senats - VI ZR 88/61 - vom 3. Juli 1962 = VersR 1962, 725).
- BGH, 06.11.1979 - VI ZR 254/77
Fangprämie - §§ 823 Abs. 1, 249 BGB, Bearbeitungskosten, Schutzzweck der …
Zu den als Folgeschäden erstattungsfähigen Kosten der Rechtsverfolgung gehören, freilich in den Grenzen des wirtschaftlich Angemessenen, auch Belohnungen, die der Bestohlene nach geschehener Tat aussetzt, um die gestohlenen Gegenstände wieder zu erlangen (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1967 - VI ZR 60/66 = VersR 1967, 1168; BAG DB 1970, 500 = AP Nr. 10 zu § 249 BGB mit zust. Anm. Herschel; vgl. ferner schon RG WarnRspr. 1914, Nr. 159: Ermittlung des Verfassers einer anonymen, den Betroffenen beleidigenden Zeitungsanzeige;… zur Erstattungsfähigkeit solcher Belohnungen nach § 91 ZPO vgl. die Nachweise bei Braun/Spieß a.a.O. S. 356 ff). - BGH, 27.11.1984 - VI ZR 38/83
Unterbrechung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Belastung mit …
Der nach § 249 BGB zu ersetzende Schaden schließt nämlich auch die nach Lage der Sache verständigen Aufwendungen zur Schadensabwendung ein (vgl. Senatsurteil vom 24. Oktober 1967 - VI ZR 60/66 - VersR 1967, 1168, 1169). - BGH, 24.02.1976 - VI ZR 118/74
Anspruch auf Schadensersatz - Unsachgemäße Beratung und Belehrung bei der …
Der nach § 249 BGB zu ersetzende Schaden schließt auch die nach Lage der Sache verständigen Aufwendungen zur Schadensabwendung ein (vgl. Senatsurteil v. 24. Oktober 1967 - VI ZR 60/66 = VersR 1967, 1168, 1169). - LG Freiburg, 18.01.2001 - 3 S 168/00
Lösegeldzahlung für ein gestohlenes Auto (in Polen)
Derartige Aufwendungen sind Rettungskosten im Sinne des § 62VVG (vgl. für einen gleichgelagerten Fall Urteil des OLG Saarbrücken vom 05.11.1997, Az: 5 U 501/97 - 50 - für die Bezahlung einer Belohnung an einen V-Mann zur Wiederbeschaffung von Diebesgut BGH VersR 1967, 1168;… allgemein Prölls/Martin, Kommentar zum VVG, 26. Aufl., Rdnr. 13 zu § 62 VVG und Martin, Sachversicherungsrecht, 3. Aufl., Rdnr. XII 184).